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2019
Vereinsrechtseminar 2019

Seminar „Vereinsrecht“ vom 24.11.19

Mit 39 Anmeldungen von 40 freien Plätzen war das Seminar „Haftungsrisiken und Versicherungsschutz für Vorstände von Tauchsportvereinen“ fast komplett ausgebucht. Jerk Hansen hatte dazu in das Vereinsheim vom DUC Lübeck eingeladen, konnte das Seminar aufgrund seiner Erkrankung leider nicht selbst durchführen. So hatte Henning Jahn vom ARAG Büro in Kiel diese Aufgabe übernommen. Für die Organisation hatte Susanne mit leckerem Kuchen und Kaffee gesorgt.

Zu Beginn konnten Fragen und Erwartungen formuliert werden, die im Laufe des Seminars abgearbeitet wurden. So war es für einige Teilnehmer neu, dass bei einem Sport-Unfall nicht nur eine Schadensmeldung an die private Unfallversicherung gehen kann, sondern auch die Sportversicherung des Landessportvereins (LSV), des VDST und ggf. bei einer Vereinsfunktion auch an die Berufsgenossenschaft (VBG) gehen sollte, da so unterschiedliche Leistungen bezogen werden könnten. Die Ansprüche müssen jedoch fristgemäß bei der Versicherung gemeldet werden.

Von Henning wurde der Unfall mit einer PAUKE verglichen: ein Unfall ist ein plötzliches, von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Schädigung führt. Dabei kann es sogar zu einem optischen Todesfall kommen: wenn der Todesfall infolge eines erlittenen körperlichen Zusammenbruches auf der Sportstätte während der Ausübung der sportlichen Betätigung mit einer zeitlichen Verzögerung eintritt.

Ein Sportunfall ist nicht nur auf der Sportstätte, sondern auch auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Dabei können wir den „Snickers-Mythos“ vernachlässigen: unterbricht man den Weg zur Sportstätte, um einen Schokoriegel zu kaufen, ruht für diese Zeit der Versicherungsschutz. Setzt man den Weg zur Sportstätte fort, ist man wieder versichert.

Risiken gibt es jedoch nicht nur bei der Sportausübung sondern auch beim Betreiben einer Website. Die „Tennis-Grafik“ ist ein gutes Beispiel für Markenrechte, die neben Persönlichkeitsrechten, Bildrechten und Impressum-Pflicht unbedingt vom Vorstand einzuhalten sind. Der Begriff vom Cyberschutz für Sportvereine kommt also nicht von ungefähr.
So ist es heute für Vereinsvorstände wichtig, nicht nur die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, sondern auch die Social Media im Blick zu behalten. Wenn erst ein IT-Forensiker zur Feststellung von IP-Adressen beauftragt werden muss, ist es meist zu spät.
Die Seminarzeit war leider viel zu knapp, um alle Aspekte anzusprechen, so dass viele Teilnehmer auf das nächste Seminar zu diesem Thema gespannt sind.

Text: Norbert Raschekewitz DUC Kiel

Autor: Martin Roos