05
03
2022

Vereinsseminar: DTSA **/*** Seminar mit theoretischer Prüfung

Vereinsseminar: DTSA **/*** Seminar mit theoretischer Prüfung

Wann

05.03.2022 - 06.03.2022    
9:00 - 15:00

Veranstaltungstyp

Theorie: 05.03.-06.03.2022, jeweils 09:00-15:00 Uhr
Prüfung: 20.03.2022 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Bruno-Bröker-Haus, Klaus-Groth-Straße, 22926 Ahrensburg
Seminarleitung:
Maik Damann (TL**)
Co-Leitung Lukas Otto (TL*)

Zielgruppe:
DTSA**/***-Anwärter und Theorieinteressierte
Inhalt des Seminars:
Der Bewerber soll vorhandenes Wissen auffrischen und in Vorbereitung auf die Theorieprüfung vertiefen.

Voraussetzungen:
DTSA*/** oder entsprechend Äquivalenzliste.
min. 16 Jahre, sonstige Voraussetzungen gemäß GDL/DTSA Ordnung.
Lehrgangsgebühr: 40 €

Lehrgangsleistung:
In den Kursgebühren enthalten ist Theorie sowie die theoretische Prüfung
Anmeldeschluss: 14. Feb. 2022
Teilnehmer:
Es stehen 6 bis 12 Lehrgangsplätze zur Verfügung. Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, halten wir uns eine Stornierung der Veranstaltung vor. Bei mehr Teilnehmern als Lehrgangsplätze werden die Lehrgangsplätze nach der Reinfolge des Einganges der Teilnahmegebühr vergeben.

Anmeldung:
Ausschließlich per Email an: mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, vollständiger Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, E-
Mail-Adresse und bisherige Brevets.
Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der vollständigen Teilnahmegebühr gültig. Bei Absage nach Anmeldeschluss wird die gesamte
Seminargebühr fällig.

Bitte mitbringen: Schreibzeug und Snack für zwischendurch.

Vorbereitung:
Die alleinige Teilnahme an dem Seminar reicht für die Prüfung nicht vollständig aus. Bitte bereitet Euch für die Prüfung vor.
Hygiene:
Es wird ein entsprechendes aktuelles Hygienekonzept erstellt. Dieses wird im Voraus kommuniziert und ist für die Teilnahme verbindlich. In diesem
Hygienekonzept wird aktuell eine Impf-, Test- und Maskenpflicht vorkommen.
Ebenso werden Rückkehrer aus Risiko-/Hochrisiko-/Hochinzidenz-/Mutations- /Virusvariantengebieten nicht an dem Seminar teilnehmen können.
Sofern eine Durchführung als Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, wird das Seminar verschoben oder online über Teams stattfinden.

Ein Sonderrücktrittsrecht aufgrund des Hygienekonzeptes besteht nur dann, wenn in die im Hygienekonzept vorgegebene Maßnahmen als unzumutbar
anzusehen sind.

Sonderregelung:
Teilnehmer, welche innerhalb des Kalenderjahres die Vereinsmitgliedschaft in der TSGA beantragen wird die Aufnahmegebühr erlassen.

Autor: Heiko Horns